Kostengünstige Scheidung

Wir bieten eine kostengünstige Scheidung mit einem Anwalt an, wobei sich die Gebühren auf 2,5 Gebühren nach VV RVG 3100 und 3104 beschränken.

 

Mit Klageeinreichung fällt die 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG an, die 1,2-Terminsgebühr gemäß Nr. 3104 VV RVG fällt an mit der Wahrnehmung des Gerichtstermins, also mit dem Scheidungstermin.

 

Weitere Gebühren gibt es in der Regel nicht.

 

Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann, soweit über nachehelichen Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Versorgungsausgleich ein Vergleich geschlossen wird, eine 1,0-Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV RVG anfallen.

 

In diesem Fall ist allerdings für diese Vereinbarung ein zweiter Rechtsanwalt zu beauftragen, da Prozessverträge nur mit zwei Anwälten durchgeführt werden können.

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei uns die Rechtsanwaltsgebühren nicht günstiger sind als bei anderen Anwälten, allerdings schöpfen wir alle Möglichkeiten zur Gebührenreduzierung aus, um Ihre Kosten so gering wie möglich zu halten. Der Unterzeichner ist Fachanwalt für Familienrecht und hat in den letzten 30 Jahren an vielen hundert Ehescheidungsverfahren mitgewirkt.

 

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