Informationen zur Scheidung

Wir bieten Ihnen eine einfache, kostengünstige und schnelle Ehescheidung an, die Sie im Wesentlichen online beauftragen können!

 

Voraussetzung ist, dass Sie sich mit Ihrem Ehegatten über die Scheidung einig sind und deswegen nur ein Rechtsanwalt beauftragt werden muss.

 

Im Falle der einvernehmlichen Scheidung entfallen kostenspielige weitere Prozesse um Vermögen, Unterhalt oder Versorgungsausgleich. Wir brauchen lediglich einige Angaben von Ihnen, um den Scheidungsantrag zu entwerfen.

 

Es fallen dann nur Kosten für einen Rechtsanwalt an, da der anwaltlich nicht vertretene Ehepartner lediglich im Scheidungstermin erklären muss, dass er die Ehe für gescheitert hält und er geschieden werden möchte, wofür er keinen Anwalt benötigt.

 

Wir vertreten Sie aber auch online in streitigen Ehescheidungsfällen, dann allerdings wird in der Regel auf beiden Seiten ein Rechtsanwalt tätig sein.

 

Bekanntermaßen ist Voraussetzung für die Ehescheidung eine Trennung von mindestens einem Jahr. Auch eine Trennung innerhalb der ehelichen Wohnung ist möglich, wenn die Ehegatten in verschiedenen Zimmern wohnen und sich auch im Übrigen getrennt voneinander versorgen, also einkaufen, waschen, kochen usw.

 

Das Gericht übernimmt in der Regel die Angaben der Ehegatten zu der Trennungszeit.

Vor Ablauf des Trennungsjahres ist nur in Ausnahmefällen eine Ehescheidung bzw. eine Aufhebung der Ehe möglich.

 

 

Download
Alle Informationen auf einen Blick:
Scheidungsinformationen-wittmer-seitz.pd
Adobe Acrobat Dokument 562.0 KB