Bei Durchführung des Scheidungsverfahrens entstehen Anwalts- und Gerichtskosten. Diese richten sich nach dem sogenannten Geschäftswert, dieser wiederum errechnet sich aus dem dreifachen gemeinsamen Nettoeinkommen abzüglich eines Freibetrages von € 250,00 pro Kind.
Wenn also die Ehefrau im Hinblick auf die Kindererziehung kein Einkommen hat und der Ehemann
€ 3.000 netto verdient, so ergibt sich (bei zwei Kindern) ein Gegenstandswert von 3.000 ./. 500 x 3 = 7.500 €. Aus diesem Betrag errechnen sich Anwaltsgebühren von € 1.140 + 20 Auslagenpauschale + 19 % MwSt. = € 1.380,40. Der Gerichtskostenvorschuss beträgt 2 Gebühren, also im vorliegenden Fall € 406, also € 203 pro Ehegatte. Ist das gemeinsame Einkommen höher oder niedriger, steigen bzw. senken sich die Anwaltsgebühren.
Wir bitten, den Gerichtskostenvorschuss auf das Konto der Rechtsanwälte WITTMER & SEITZ bei der Postbank München, IBAN DE51 7601 0085 0115 7358 56, zu überweisen. Sie erhalten anschließend eine Bestätigung nach der Gutschrift. Danach wird die Scheidung bei dem zuständigen Gericht eingereicht werden.