Verkehrsrecht

Grundsätzlich empfiehlt es sich bei einem Verkehrsunfall nicht, die Ansprüche ohne Rechtsanwalt beim Gegner oder der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.

 

Zu berücksichtigen ist insbesondere, dass bei einem unverschuldeten bzw. weitgehend unverschuldeten Unfall die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Anwaltskosten des Geschädigten übernimmt und der Geschädigte, wenn er den mühsamen Schriftverkehr mit der Versicherung selbst führt, dafür nichts extra bekommt, insbesondere keinen Ersatz für den Zeitaufwand. Auch ohne Rechtsschutzversicherung empfiehlt es sich daher, den Unfall durch einen Rechtsanwalt regulieren zu lassen.

 

Darüber hinaus besteht bei den Versicherungen die Tendenz, am unteren Rand zu regulieren. So wird die Auslagenpauschale oder der Nutzungsausfall nur dann bezahlt, wenn er konkret geltend gemacht wird. Ein in der Schadensregulierung unerfahrener Laie kann in der Regel auch nicht sicher beurteilen, welches Schmerzensgeld bei welcher Verletzung realistisch und durchsetzbar ist.

Darüber hinaus vertreten wir Sie in sämtlichen Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafsachen einschließlich Führerscheinangelegenheiten vor den Verwaltungsbehörden.

Zum Schwerpunkt Verkehrsrecht gehört auch eine Vertretung des Mandanten gegenüber seiner eigenen Kaskoversicherung, die im Schadensfall die Regulierung häufig mit dem Argument ablehnt, der Schaden sei grob fahrlässig verursacht worden.