Gesellschaftsrecht

Unsere Expertise nutzen

 

Wir beraten Sie in allen Fragen des Personengesellschaftsrechts sowie des Kapitalgesellschaftsrechts.

 

Schwerpunkt der Beratung ist beispielsweise die Klärung der Frage, ob eine GmbH, eine

GbR, eine UG oder eine Ltd. gegründet werden soll.

 


Die Rechtsform hängt von unterschiedlichen Kriterien, wie Art, Größe und Haftungsrisiko des Unternehmens ab. Hierbei spielen auch die Investitionskosten und die steuerlichen Fragen eine erhebliche Rolle.

 

Wir gestalten für Sie Gesellschaftsverträge oder beraten Sie in Haftungsfragen. Wichtig ist die anwaltliche Beratung auch bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern oder zwischen einem Gesellschafter und der Gesellschaft, z. B. bei einer GmbH.