Erbrecht

Lassen sich sich beraten

Wir beraten Sie sowohl bei der Abfassung von Testamenten als auch bei der Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen.

Jeder Mensch kann ein Testament selbst abfassen und ein solches Testament ist genauso wirksam wie ein notariell beglaubigtes Testament, wenn einige Regeln beachtet werden.


Eine juristische Beratung vor Abfassung eines solchen Testaments ist jedoch sinnvoll, da sich laienhafte, umgangssprachlich übliche Formulierungen im Testament oft nicht mit dem erbrechtlich Gewünschten decken. So werden insbesondere die Begriffe "Vor- und Nacherbe" bzw. "Ersatzerbe" und auch die Begriffe "Erbeinsetzung" und "Vermächtnis" häufig falsch verwendet und es wird dadurch ungewollt eine andere Erbfolge herbeigeführt.

 

Auch bei einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament muss geklärt werden, inwieweit der überlebende Ehegatte später von diesem Testament abweichen darf oder nicht.  Darüber hinaus beraten wir Sie über die steuerlichen Konsequenzen eines entsprechenden Testamentes.