Das Arbeitsrecht betrifft alle Ansprüche der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, insbesondere im Falle einer Kündigung.
Arbeitnehmer sollten die Rechtmäßigkeit einer Kündigung von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen und ggf. vor dem Arbeitsgericht anfechten.
Zu berücksichtigen ist, dass nur innerhalb von 3 Wochen wirksam gegen eine Kündigung vorgegangen werden kann. Danach sind fast alle Ansprüche ausgeschlossen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass betriebsbedingte Kündigungen des Arbeitgebers häufig unwirksam sind und tatsächlich einen persönlichen Hintergrund haben. Eine betriebsbedingte Kündigung ist nämlich nur gerechtfertigt, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen. Auch in diesem Fall hat zusätzlich der Arbeitgeber bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers soziale Gesichtspunkte zu beachten wie Dauer der Betriebs-zugehörigkeit, Lebensalter oder etwaige Unterhaltsverpflichtungen. Dies kann bedeuten, dass ein anderer Mitarbeiter vorrangig zu kündigen ist, der weniger schutzwürdig ist. In allen anderen Fällen haben Sie Kündigungsschutz.
Gegenstand des Arbeitsrechts sind auch alle sonstigen Ansprüche der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber wie Lohnfortzahlungsansprüche, Ansprüche auf Weiterbeschäftigung, Ansprüche auf Urlaub, Umsetzung innerhalb des Betriebs usw.
In jedem Fall ist sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer eine rechtliche Beratung dringend anzuraten, da Fehlverhalten sich bei der doch sensiblen Beziehung der Parteien grob nachteilig auswirken kann und möglicherweise eine Kündigung durch den Arbeitgeber provozieren kann.
Rechtsanwältin Isabelle Seitz ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.